Infos zur Pflegeversicherung


Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege ab 01.01.2017

Pflegegrad Leistungen pro Monat
Pflegegrad 2    689 €
Pflegegrad 3  1298 €
Pflegegrad 4  1612 €
Pflegegrad 5  1995 €

Die Pflegeversicherung ist eine seit 1995 bestehende Versicherungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Wer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft,

oder aber voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maß auf Hilfe angewiesen ist,

gilt als pflegebedürftig.

 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstreckt sich auf vier Bereiche: die Körperpflege, die Ernährung,

die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Neben Leistungen für häusliche Pflege und ambulante

Pflegedienste zahlt die Pflegekasse, auch für stationäre Pflege, d. h. für Pflegeleistungen, die im Heim erbracht werden.

Die Höhe der Leistungen hängt einerseits vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab (Pflegegrad 2-5), andererseits davon,

ob der Pflegebedürftige von Angehörigen oder Bekannten, einem ambulanten Dienst oder im Heim gepflegt werden muss.

Daneben zahlt die Kasse unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegepersonen.

Wird der Pflegebedürftige von einem ambulanten Dienst gepflegt (der jedoch mit den Kassen einen Pflegevertrag haben muss),

erhält er, je nach Pflegegrad Sachleistungen. Der Pflegeaufwand für einen Heimbewohner wird dem Heim in einem

Pauschalbetrag ersetzt. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung hat der Versicherte zu tragen.